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Die Bezeichnung «Gerichtshalle» erinnert daran, dass der Schlossherr und «Freiherr von Spiez» bis 1798 die richterliche Gewalt innehatte. Ob in dieser Halle je Recht gesprochen wurde, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. In der Regel wurden Gerichtsverhandlungen im Freien abgehalten. Auch die Vollstreckung der Urteile fand ausserhalb des Schlosses statt. Die Ortsbezeichnung «Galgenhübeli» weist auf einen möglichen Richtplatz hin. Den engsten Bezug zum Gericht haben im Raum vielleicht einzelne der ausgestellten Zweihänder: Sie dienten als Richtschwert.
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